Regelung zum Abwasser

Ab dem 01.01.2006 sind in Berlin ausschließlich abflusslose Abwassersammelgruben zu verwenden. Diese müssen über eine DIBT-Zulassungsnummer verfügen.

Die Berliner Wasserbetriebe werden unserer Dauerkleingartenanlage ab 2008 unabhängig vom tatsächlichen Abwasser 9% des Frischwassers als Abwasser in Rechnung stellen.

Dieser Betrag wird entsprechend des Wasserverbrauchs mit der Pachtrechnung auf die Parzellen umgelegt.
Die Entsorgung des Abwassers erfolgt wie bisher durch die von den Wasserbetrieben zugelassenen Unternehmen.

Die Rechnung des Unternehmens darf nur die Arbeits- und Transportleistung enthalten.
Die Unternehmen müssen über die Menge des abgepumpten Abwassers einen gesonderten Beleg erstellen.

Dazu ist unbedingt unser Vertragskonto anzugeben.
Vertragskonto 200 117 773

Link zur aktuellen Liste der Abfuhrunternehmen:
https://www.bwb.de/de/faekalienabfuhr.php